Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Servicestelle Jugendberufsagenturen ist bemüht, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen; im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.servicestelle-jba.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitgehend vereinbar.
Die Website ist noch nicht in allen Bereichen optimiert, einige Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Teilbereiche, die noch nicht barrierefrei sind
Einige PDFs sind nicht vollständig barrierefrei.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die Inhalte der Unterseite zum Selbstbewertungsverfahren werden durch die Servicestelle Jugendberufsagenturen weiterentwickelt. Im Zuge dessen werden auch die Inhalte der Seite überarbeitet, die aktuell nicht vollständig barrierefrei sind und anschließend barrierefrei zur Verfügung gestellt.
- Manche Inhalte sind noch nicht vollständig für die mobile Nutzung optimiert.
- Für die Einbindung externer Inhalte und Dokumente fehlen teilweise die Kapazitäten, um eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung vorzunehmen.
- Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entspr. Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtlinie (EU) 2016/2102).
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Wir sind kontinuierlich um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten sukzessive an der Verbesserung der Zugänglichkeit. Alle neuen Inhalte werden in der Regel barrierefrei bereitgestellt.
Es wurden Informationen in deutscher Gebärdensprache (DGS) veröffentlicht.
Es wurden Informationen über die Servicestelle Jugendberufsagenturen in Leichter Sprache veröffentlicht.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.05.2024 überarbeitet.
Die Website wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind:
kontakt@servicestelle-jba.de
Redaktion der Servicestelle Jugendberufsagenturen
im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Arbeitsbereich 4.1
Grundsatzfragen, Angebote für die Praxis, Berufsorientierung,
Berufsorientierungsprogramme
Friedrich-Ebert-Allee 114-116
D-53113 Bonn
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).