Warum gibt es den Dienstleistungskatalog und an wen ist er gerichtet?
Innerhalb der beteiligten Bereiche der Jugendberufsagentur und an den Wirkungsstätten wie Schulen, Berufskollegs und städtischen Beratungszentren bestand ein großes Interesse, die verschiedenen Fördermöglichkeiten der einzelnen Rechtskreise kennenzulernen. Der Dienstleistungskatalog wird darum an die beratenden Fachkräfte der Rechtskreise und der Netzwerkpartner verteilt und stellt eine gemeinsame Wissensgrundlage dar, soweit es das aktuelle Gesamtangebot der Krefelder Jugendberufsagentur betrifft.
Mit dem Katalog können sich beratende Fachkräfte informieren, welche Angebote für ihren jeweiligen Fall in Frage kommen. Er enthält sowohl Beschreibungen der Angebote, die auf den bundesweit verfügbaren Regelinstrumenten basieren, als auch solche, die von regionalen Akteuren gemacht werden. Aus den Beschreibungen geht direkt hervor, welche Maßnahmen und Angebote für wen zugänglich sind oder ob es bestimmte Voraussetzungen dafür gibt, wie zum Beispiel einen SGB-II-Bezug. Um die Wege möglichst kurz und unbürokratisch zu halten, gibt es zu den einzelnen Angeboten auch die Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen und -partner.
Die Fachkräfte können sich schnell einen Überblick verschaffen, welche Angebote die jeweils anderen Partnerinnen und Partner der Kooperation vorhalten. Das fördert die Transparenz und ermöglicht eine gezielte Auswahl aus der Vielfalt der Fördermöglichkeiten und die Orientierung an den Bedarfen der jungen Menschen. Der Dienstleistungskatalog kann so die Zusammenarbeit zwischen den beratenden Fachkräften der Rechtskreise und der Netzwerkpartner unterstützen und für Jugendliche unbürokratische Zugänge zu den Dienstleistungen und Angeboten ermöglichen.
Wie ist der Katalog inhaltlich aufgebaut?
Der Katalog ist nach den verschiedenen Themenbereichen gegliedert, mit denen wir in der Jugendberufsagentur befasst sind: berufliche Orientierung, Angebote des Übergangsbereichs, Ausbildungsunterstützung, Vermittlung in Arbeit, Reha-Angebote, finanzielle Hilfen und individuelle Beratung. Bei jedem Thema gibt es eine Unterteilung nach den verschiedenen Rechtskreisen und darunter dann jeweils die entsprechenden Angebote. So kann man sich schnell einen Überblick verschaffen, welcher Rechtskreis Angebote für welche Themenbereiche vorhält. Die Jugendberufsagentur Krefeld arbeitet zudem eng mit der Landesinitiative von Nordrhein-Westfalen "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) zusammen, weshalb der Dienstleistungskatalog auch Informationen zu KAoA enthält.
Was die Darstellung der einzelnen Angebote selbst betrifft: Wichtig ist eine kurze und prägnante Vorstellung – in einem kurzen Text und mit steckbriefartigen Informationen zur Zielgruppe, den Zielen und Inhalten, der Dauer der Maßnahme, welcher Träger das Angebot durchführt, ob spezielle Voraussetzungen erfüllt sein müssen oder ähnliche Besonderheiten bestehen und – natürlich – die Kontaktdaten der entsprechenden Ansprechperson.
Wer ist an der Entwicklung und Erstellung des Katalogs beteiligt?
Um die Entwicklung und die jährliche Fortschreibung des Dienstleistungskatalogs kümmern sich die Team- und Sachgebietsleitungen der drei Rechtskreise. Dazu gehören Ansprechpersonen der "Berufsberatung vor dem Erwerbsleben" Krefeld, des Arbeitgeberservice Krefeld, der "Berufliche(n) Rehabilitation und Teilhabe" Krefeld und Kreis Viersen, die Bereiche Arbeitsvermittlung und Fallmanagement U25 des Jobcenter Krefeld sowie die Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung (Kom.ZFB) der Stadt Krefeld. Außerdem ist die kommunale Koordinierungsstelle "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) Krefeld dabei.
Welche Auswirkungen hat der gemeinsame Dienstleistungskatalog auf das gegenseitige Verständnis der Rechtskreise füreinander?
Die Kenntnis über die Angebote der jeweils anderen Beteiligten sorgt für mehr Klarheit unter den Fachkräften und die Möglichkeit, niedrigschwellig und zielgenau Kontakt aufzunehmen und zusammenzuarbeiten. Beides trägt dazu bei, das Verständnis füreinander zu fördern. Durch den erleichterten Informationsaustausch auf Fachkräfteebene können, entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Aufgaben, die Teilnehmenden gezielt in die bestehenden Angebote vermittelt werden, die für sie am besten geeignet sind.
Wirkt sich die Nutzung des gemeinsamen Dienstleistungskatalogs auf die Beratung und Begleitung von jungen Menschen aus?
Wir wollen junge Menschen schnell, unbürokratisch und unkompliziert beraten und sie vor allem passgenau einem Angebot zuweisen können. Deshalb ist es wichtig, dass wir gemeinsam aus einer möglichst breiten Palette an Unterstützungsangeboten zur schulischen, beruflichen und sozialen Integration auswählen können – über die Grenzen des eigenen Rechtskreises hinaus. Der Dienstleistungskatalog ist also ein gutes Handwerkszeug, um im Rahmen der Jugendberufsagentur – und im Sinne der Jugendlichen und jungen Erwachsenen – auf Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit hinzuwirken mit dem Ziel, gelingende Übergänge in Ausbildung und Beruf zu ermöglichen sowie gesellschaftliche Integration nachhaltig zu gestalten.